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10 Fakten zu Bio-Lebensmitteln

Aktualisiert: 17. Jan.

Wir stellen euch Fakten zu Bio-Lebensmitteln vor, die ihr bestimmt noch nicht wusstet!

Hände mit Gartenhandschuhen halten eine Schüssel mit Tomaten

1. Die Herstellung von Bio-Lebensmitteln unterliegt der EU-Öko-Verordnung. Diese beinhaltet gesetzlich festgelegte und sehr anspruchsvolle Standards, die vorgeben, wie Öko-Rohstoffe verarbeitet werden dürfen.


2. Für die Verarbeitung von Öko-Rohstoffen zu Bio-Produkten sind nur ca. 70 von 400 Zusatz- und Hilfsstoffen erlaubt. Gentechnik sowie radioaktive Bestrahlung sind laut Öko-Verordnung nicht erlaubt. Bio-Lebensmittel enthalten beispielsweise keine künstlichen Konservierungsstoffe und Geschmacksverstärker, weshalb sie einen natürlicheren Geschmack haben.


3. Die Begriffe bio, biologisch, öko und ökologisch sind seit 1993 gesetzlich geschützt und dürfen nur dann verwendet werden, wenn das Produkt die Vorgaben der EG-Öko-Verordnung erfüllt.


4. Im Gegensatz zu Punkt 3 sind Begrifflichkeiten wie vegetarisch und vegan nicht speziell geregelt. Allerdings greift hier das allgemeine Irreführungsverbot in Art. 7 LMIV.


5. Verbraucher erkennen Produkte von Unternehmen, die von einer Kontrollstelle gemäß den EU-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau zertifiziert wurden, an dem EU-Bio-Siegel (Euro-Blatt auf grünem Hintergrund). Zusätzlich zum EU-Bio-Siegel kann das staatliche Bio-Siegel (ein Sechseck, in dem „Bio nach EG-Öko-Verordnung steht) verwendet werden.


6. Deutsche Anbauverbände haben einen hohen Ökostandard und unterliegen teils sogar strengeren Kriterien als von der EG-Öko-Verordnung vorgeschrieben. Dazu zählen Demeter, Bioland, bio kreis, ECOVIN, Naturland und Gäa e.V..


7. Demeter ist der älteste Bioverband Deutschlands mit den umfangreichsten Anforderungen an Bio-Betriebe und deren Produkte.


8. Im Ökolandbau wird, anders als bei der konventionellen Landwirtschaft, auf einen geschlossenen natürlichen Betriebskreislauf und ein „systemisches Denken“ Wert gelegt. Dieses Denken geht mit einer wertschätzenden, ressourcenschonenden und nachhaltigen Grundhaltung einher.


9. Die Bewirtschaftung nach den EU-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau bedeutet für die Erzeuger den Verzicht auf maximale Erträge aufgrund von strengen Anforderungen. Das führt wiederum zu höheren Preisen.


10. Vegane Bio-Produkte können Verbraucher an dem Gütesiegel EcoVeg erkennen. Dieses wird von dem Verein VegOrganic e. V. vergeben und soll Verbrauchern verlässlich und klar die Lebensmittel kennzeichnen, die ohne tierische Inhaltsstoffe sind. Es dürfen nur Produkte, die der EU-Bio-Verordnung 834/2007 entsprechen, mit diesem Siegel gekennzeichnet werden.

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